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Prüfung elektrischer Anlagen / Geräte / Betriebsmittel

Wir sind für die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 zertifiziert.

Ganz gleich, wann und wo: Wir betreuen Sie und Ihren Betrieb mit den besten Lösungen, um die Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen auf einem hohen Niveau zu halten oder sie dort hinzubringen. Dabei stehen wir für eine vollumfängliche Leistungserbringung zu fairen Konditionen. Darunter verstehen wir den maximalen Einsatz aller technischen Fähigkeiten und Möglichkeiten, um die elektrische Betriebssicherheit zu erhalten und zu verbessern.

Unsere fachlich gut ausgebildeten Mitarbeiter verfügen über eine Zertifizierung durch die Berufsgenossenschaften (schwerpunktmäßig durch die BG ETEM) speziell für die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3. Des Weiteren werden sie zu den aktuellen Regelungen mit Arbeitssicherheits­schulungen der Berufsgenossenschaften auf dem neuesten Bildungs- und Wissensstand gehalten.

Leistungen im Bereich der Überprüfungen elektrischer Anlagen und Geräte

Der Arbeitgeber / Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen erforderlich. Das regelmäßige Überprüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die folgenden ortsveränderlichen, elektrischen Arbeitsmittel:

  • handgeführte Elektrowerkzeuge, -motorgeräte, -wärmegeräte
  • Leuchten
  • Verlängerungs­leitungen / Leitungsroller
  • Tischsteckdosen
  • Geräteanschlussleitungen
  • Netz- und Ladegeräte
  • Trenn- / Kleinspannungs­transformatoren
  • Geräte der Unterhaltungselektronik sowie der elektrischen Informationstechnik, einschließlich Fernmeldegeräte und elektrische Büromaschinen
  • Laborgeräte
  • Mess-, Steuer- und Regelgeräte
  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte

Vorschriften zur Überprüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

Hier haben wir Ihnen einige Hintergrundinformationen zu den Überprüfungen zusammengetragen:

  • Die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher elektrischer Geräte gemäß ArbStättV, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und 4 und den anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE) muss halbjährlich, jährlich oder zweijährlich stattfinden.
  • Die Prüfung elektrischer Anlagen obliegt einer Elektrofachkraft, die nach der erfolgten Prüfung die Handlungen und Ergebnisse protokollieren muss.
  • Die Prüfung elektrischer Anlagen (stationäre Anlagen) erfolgt in der Regel alle vier Jahre, während nicht-stationäre Anlagen jährlich überprüft werden müssen.

Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherer DGUV ist also jeder Unternehmer (Betreiber) von technischen Anlagen und Betriebsmitteln dazu verpflichtet, für die Sicherheit von Mensch und Maschine jederzeit zu sorgen.

Wir unterstützen Sie mit dem passenden Prüfkonzept, das zugrundelegt, was, wann und wie geprüft wird. Der Unternehmer (Betreiber) ist außerdem dazu verpflichtet, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV Abschnitt 2 §3) für die technischen Anlagen und Betriebsmittel zu veranlassen.

Gehen Sie wortwörtlich mit uns auf Nummer sicher. Unser Unternehmen ist Mitglied im VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.) und berät Sie gerne zu allen Möglichkeiten.

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