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Überprüfung elektrischer Geräte zur Betriebssicherheit in Unternehmen

Die turnusgemäßen Prüfungen der elektrischen Geräte – ganz gleich, ob diese ortsfest oder ortsveränderlich sind – dienen im Unternehmen dem Schutz des Anlagevermögens und der Menschenleben. Unsere Techniker sind durch die Berufsgenossenschaften (schwerpunktmäßig durch die BG ETEM) speziell für die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 zertifiziert. Sie nehmen regelmäßig an entsprechenden Arbeitssicherheitsschulungen der Berufsgenossenschaften teil. Wir werden für Sie aktiv, dokumentieren unsere Überprüfungen und halten uns selbstverständlich auch an die geltenden Datenschutzbestimmungen.

Elektrorevisionen vom Fachbetrieb durchführen lassen

Im Bereich der elektrischen Betriebssicherheit unterstützen wir Sie lösungs- und zielorientiert mit umfassenden Leistungen. Dazu gehören beispielsweise die folgenden:

  • Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
  • Überprüfung der kraftbetätigten Tore und Türen
  • Check der Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Prüfung elektrischer Maschinen

Unser Unternehmen ist Mitglied im VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.) und lässt Sie als unseren Kunden von vielen Vorteilen profitieren:

  • Wir garantieren bei jeder Prüfung eine gerichtsfeste Dokumentation.
  • Strukturierte Prüfabläufe werden in enger Absprache mit involvierten Ansprechpartnern geplant und ausgeführt.
  • Die Wahrung der Sicherheit von Mitarbeitern, Sachwerten und Prozessen wird so realisiert.

Warum ist eine Überprüfung der elektrischen Geräte in meinem Unternehmen wichtig?

Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherer DGUV ist jeder Unternehmer (Betreiber) von technischen Anlagen und Betriebsmitteln dazu verpflichtet, die Sicherheit für Mensch und Maschine jederzeit zu gewährleisten. Diese Pflicht kann nur erfüllt werden, wenn ein passendes Prüfkonzept verfolgt wird und Anwendung findet. 

Darin sollte geregelt werden WAS, WANN und WIE geprüft werden muss. Ein Unternehmer (Betreiber) von technischen Anlagen und Betriebsmitteln ist zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV Abschnitt 2 §3) verpflichtet. Wir beraten Sie auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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